Gewerbeanmeldung für Chogan – Symbolbild mit Formular, Richterhammer und Geld zur Erklärung, ob man für Chogan ein Gewerbe oder Kleingewerbe benötigt.

Wer mit Chogan starten möchte, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Brauche ich ein Gewerbe für Chogan? Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen schon. Die lange – und rechtlich saubere – Antwort liest du hier.

Dieser Beitrag erklärt dir verständlich, rechtssicher und praxisnah, wann du ein Gewerbe brauchst, welches Gewerbe sinnvoll ist und was du als Einsteiger unbedingt beachten solltest.


Warum ist ein Gewerbe bei Chogan erforderlich?

Sobald du mit Chogan regelmäßig Produkte empfiehlst und dafür Provisionen erhältst, gilt das in Deutschland als gewerbliche Tätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle,

  • ob du neben- oder hauptberuflich startest
  • wie viel du verdienst
  • ob du online oder offline arbeitest

👉 Gewinnerzielungsabsicht ist das entscheidende Kriterium – und die ist bei Chogan gegeben.


Reicht ein Kleingewerbe für Chogan aus?

Ja. Für die meisten Starter ist ein Kleingewerbe völlig ausreichend.

Vorteile eines Kleingewerbes im Network Marketing

  • einfache Anmeldung beim Gewerbeamt
  • geringe Kosten (meist 20–40 €)
  • einfache Buchhaltung
  • ideal für Nebenberufler

Gerade im Network Marketing ist das Kleingewerbe der übliche und empfohlene Einstieg.


Kleingewerbe & Kleinunternehmerregelung – wichtig zu unterscheiden

Viele verwechseln diese beiden Begriffe:

  • Kleingewerbe → Rechtsform
  • Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) → Umsatzsteuerregelung

Kleinunternehmerregelung (optional)

Du kannst sie nutzen, wenn:

  • dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag
  • dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt

Vorteil:

  • keine Ausweisung von Umsatzsteuer

Nachteil:

  • keine Vorsteuerabzüge

Für viele Chogan-Berater im Nebenjob ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll.


Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Rechtlich korrekt gilt:

👉 Vor der ersten Provision solltest du dein Gewerbe anmelden.

In der Praxis melden viele ihr Gewerbe direkt nach der Registrierung oder spätestens vor dem ersten Verkauf an – so bist du auf der sicheren Seite.


Welche Tätigkeit trage ich beim Gewerbeamt ein?

Bewährte und akzeptierte Formulierungen sind z. B.:

  • „Handel mit Kosmetik- und Lifestyleprodukten“
  • „Direktvertrieb von Konsumgütern“
  • „Network Marketing / Empfehlungsmarketing“

💡 Tipp: Lieber etwas allgemeiner formulieren – das gibt dir Spielraum.


Brauche ich einen Steuerberater?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert.

Gerade am Anfang kannst du:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • einfache Buchhaltung

noch selbst erledigen. Mit wachsendem Umsatz lohnt sich ein Steuerberater jedoch sehr schnell.


Was passiert, wenn ich ohne Gewerbe starte?

Ohne Gewerbeanmeldung riskierst du:

  • Steuernachzahlungen
  • Bußgelder
  • Ärger mit dem Finanzamt

👉 Deshalb: Lieber sauber starten, auch wenn du erst klein anfängst.


Fazit: Gewerbe für Chogan – ja oder nein?

Ja, für Chogan brauchst du in Deutschland in der Regel ein Gewerbe.

👉 Ein Kleingewerbe ist für fast alle Einsteiger ausreichend.
👉 Die Anmeldung ist unkompliziert und günstig.
👉 Du bist rechtlich auf der sicheren Seite und kannst entspannt aufbauen.


Unterstützung beim Start

Wenn du Chogan starten möchtest, helfe ich dir:

  • bei der Gewerbeanmeldung
  • bei der Wahl der richtigen Steueroption
  • mit Vorlagen, Checklisten & persönlicher Betreuung

👉 Jetzt unverbindlich informieren & sicher starten


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